Für unsere Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Sobald der Kurs voll ist senden wir Ihnen unsere Vereinbarung per E-Mail zu. Zur verbindlichen Anmeldung senden Sie diese bitte zeitnah unterschrieben zurück - gern per E-Mail - ansonsten sagen Sie uns den Kurs bitte unbedingt ab. Bei Nichtübersendung behalten wir uns vor, den Platz
wieder freizugeben.
Die Kurse werden von Ihren Krankenkassen übernommen, wir rechnen im Anschluss an den jeweiligen Kurs direkt mit der Krankenkasse ab.
Bei Privatversicherung bekommen Sie eine Rechnung im Anschlus an den Kurs mit dem 2.2-fachen Satz nach der hessischen Gebührenordnung.
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Geburtsvorbereitungskurse - 14 Zeitstunden:
Die Kursgebühr beläuft sich auf 117,04 €, diese zahlen Sie per Vorkasse als Kaution.
Die Partnergebühr beläuft sich auf 110,00 € bei 7 Terminen im Paar-Kurs sowie im Crash-Kurs
50,00 € bei drei Partnerabenden im Frauen-Kurs
35,00 € bei zwei Partnerabenden im Frauen-Kurs
Die Partnergebühr wird Ihnen zum Einreichen bescheinigt, sie wird jedoch nicht von allen Krankenkassen erstattet. Für weitere Informationen fragen Sie bitte bei Ihren Krankenkassen nach.
Eine Kursstunde liegt bei 8,36 €
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Rückbildungskurse - 10 Zeitstunden:
Die Kursgebühr beläuft sich auf 83,60 €, diese zahlen Sie per Vorkasse als Kaution.
Die Kursgebühr wird bis 9 Monate nach der Entbindung von der Krankenkassen übernommen, später stattfindende Kurs müssen selbst bezahlt werden.
Eine Kursstunde liegt bei 8,36 €
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Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn an:
Hebammenpraxis Harleshausen
IBAN: DE13 5205 0353 0001 1223 85
Verwendungszweck: Kursbezeichnung und Ihr Name
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Rücbildung mit Babybetreuung: Die Babybetreuung kostet für alle Termine 40 €. bei 6 Terminen 35 €. Diese Gebühr wird in bar beim ersten Termin an unsere Babysitter entrichtet. Dieses Rückbildungsangebot ist für junge Mamas, die keine Betreuung am Vormittag haben. Daher ist der Kurs mit Betreuung in einem separaten Raum und zwei Babybetreuerinnen konzipiert. Die Betreuung muss nicht zwingend genutzt, aber die volle Gebühr in jedem Fall entrichtet werden. Wir bitten dies bei Ihrer Anmeldung zu beachten. Vielen Dank.
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Im Anschluss an den jeweiligen Kurs rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab und Sie bekommen die Kursgebühr anteilig nach Anwesenheit zurückerstattet.
Privatversichert überweisen Sie bitte nur die jeweilige Partnergebühr. Nach dem Kurs erhalten Sie eine Abschlussrechnung
zum Einreichen mit dem 2,2-fachen (erhöht seit dem 24.03.2023) Satz nach der hessischen Gebührenordnung. Rechnungsbetrag bei einem Rückbildungskurs über 183,92 €
Rechnungsbetrag bei einem Geburtsvorbereitungskurs über 257,49 €.
Die Partnergebühr wird nicht von allen Krankenkassen übernommen. Für weitere Informationen fragen Sie bitte bei Ihren Krankenkassen nach.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Versichertenkarte, Mutterpass
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Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebammenpraxis im Anschluss an den Kurs direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen bzw. versäumte Termine in einem anderen Kurs nachzuholen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen (über die Kaution, die nicht zurückerstattet wird). Dabei ist der Grund der Versäumnis leider unerheblich. Im Krankheitsfall können wir Ihnen die Eigenleistung bescheinigen und Sie können mit einem ärtzlichen Attest versuchen, sich die Differenz bei Ihrer Krankenkasse zurückzuholen.
Die Kursleitung ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Haben Sie sich für einen Kurs durch Ihre Unterschrift verbindlich angemeldet, sind wir berechtigt, im Falle einer späteren Absage, die volle Kursgebühr privat zu berechnen.
Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.
Private Rechnungen der Hebammenpraxis an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammenpraxis hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.